Für die Gutachten nutzt der DWD seinen Fundus klimatologischer und lufthygienischer Daten aus jahrzehntelangen Messungen. Dahinter steht ein Netz von 500 permanenten Klimastationen in ganz Deutschland. Hinzu kommen die Daten aus den regelmäßigen Luftqualitätsmessungen in ca. 800 Kur- und Erholungsorten.
Die Gutachten dienen den zuständigen Behörden der Länder als Entscheidungshilfen für die Vergabe oder Bestätigung der Kurortprädikate. Mit diesen Gutachten erhalten die Kurorte ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung ihres Angebotes an die Hand.
Anforderungen zur Anerkennung als Heilklimatischer Kurort durch den Deutschen Wetterdienst als unabhängiger Behörde sind:
- Zweijährige Messungen einer automatischen Klimastation
- Einjährige Messung der Luftgüte an mindestens 3 Standorten
- Klimagutachten mit erweiterter Klimaanalyse und bioklimatologischer Bewertung
- Gutachten über die Luftqualität
- Bioklimatologische Bewertung des Terrainkurwegnetzes
- Fortlaufende Messungen einer automatischen Klimastation zur Überwachung des ortsgebundenen Heilmittels
- Ortsbesichtigung mit Beurteilung der lufthygienischen Verhältnisse
Periodische Überprüfung alle 5 Jahre
- Ortsbesichtigung
- Einjährige Kontrollmessungen der Luftgüte
- Bestätigung des Klimagutachtens
- Gutachten über die Luftqualität
Periodische Überprüfung alle 10 Jahre

